Scheinwerfer polieren – was ist erlaubt?
10.03.2025
Sehen und gesehen werden: Funktionstüchtige Scheinwerfer sind nicht nur Voraussetzung für Zulassung und/oder „positive“ Pickerl-Überprüfung (§57a-Begutachtung) Ihres Fahrzeugs, sondern unerlässlich für die eigene Sicherheit im Verkehr und die anderer Verkehrsteilnehmer. Sind Scheinwerfer richtig eingestellt und in einwandfreiem Zustand, ist für genügend Sicht und Sichtbarkeit gesorgt.
Oberfläche der Scheinwerfer kaputt
Im Laufe der Jahre können die glatten Oberflächen der Leuchten durch falsche Reinigung, Hagel oder Steinschläge zerkratzen und matt werden, bei Scheinwerfern älterer Fahrzeuge, die noch eine Streuscheibe aufweisen, kann auch UV-Strahlung dazu führen, dass diese blind werden und vergilben. Das sieht nicht nur optisch nicht gut aus, sondern reduziert auch die Leistung der Scheinwerfer und ist somit gefährlich. – Was tun? Scheinwerfer polieren und fertig? Ganz so einfach ist es nicht.
Scheinwerfer darf nicht verändert werden
Die Scheinwerfer sind sicherheitsrelevante und typisierte Bauteile eines Fahrzeugs und dürfen daher grundsätzlich in ihren Eigenschaften nicht verändert werden. Bei der Aufbereitung wird die Abdeckung jedoch abgeschliffen, poliert und versiegelt. Das bedeutet, dass zu viel Material abgetragen werden könnte bzw. der Speziallack, der zur Versiegelung verwendet wird, eigentlich nicht aufgetragen werden darf.
Wird gut und professionell poliert, ändert sich prinzipiell bei neueren Abschlussscheiben, die keine optische Funktion habe, das Lichtbild wahrscheinlich nicht. Dennoch: Das Polieren liegt, vor allem aus juristischem Blickwinkel betrachtet, im Graubereich und ist daher nicht anzuraten. Änderungen müssen (mit wenigen Ausnahmen) angegeben werden und zudem der Scheinwerfer danach geprüft und allenfalls neu eingestellt werden – gehen Sie daher lieber auf Nummer sicher und suchen die nächste Werkstatt auf.
Bevor Sie Polieren – ab in die Werkstatt
Bevor Sie sich also ans Polieren der Scheinwerfer machen, ist es ratsam, diese in der Werkstatt checken zu lassen. In der AUTOFIT-Werkstatt ganz in Ihrer Nähe, der Fachwerkstatt für alle Automarken, werden die Scheinwerfer nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft und gegebenenfalls ersetzt. Dabei greifen die Experten der AUTOFIT-Werkstatt zu Originalteilen in Herstellerqualität und arbeiten zu deutlich günstigeren Konditionen als die Vertragswerkstätten.