10.03.2025
Sehen und gesehen werden: Funktionstüchtige Scheinwerfer sind nicht nur Voraussetzung für Zulassung und/oder „positive“ Pickerl-Überprüfung (§57a-Begutachtung) Ihres Fahrzeugs, sondern unerlässlich für die eigene Sicherheit im Verkehr und die anderer Verkehrsteilnehmer.